Jugendschutz: Der Eintritt in die Veranstaltungsstätte ist nach 20 Uhr für Personen unter 14 Jahren nur in Begleitung Erwachsener bzw. unter 6 Jahren nicht gestattet. Zudem gilt das Wiener...
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Jugendschutz: Der Eintritt in die Veranstaltungsstätte ist nach 20 Uhr für Personen unter 14 Jahren nur in Begleitung Erwachsener bzw. unter 6 Jahren nicht gestattet. Zudem gilt das Wiener Jugendschutzgesetz idgF für die gesamte Veranstaltungsstätte.